Die deutsche  EinwanderInnen-Politik  - und Integrationsdebatte  und Leidkultur befindet sich in einem ideologisch aufgeheizten Zustand.

Die heutige Regierungspolitik lässt  kaum Raum für einen sachlichen und gleichberechtigten Dialog. Diese Politik wurde natürlich wenig von Immigranten mitbestimmt. Die Frage nach einem friedlichem Zusammenleben in einer Gesellschaft frei von Diskriminierung wird derweil kaum gestellt. Der im September in kraftgesetzte  so genannte Einbürgerungstest in Deutschland, den es auch in anderen Ländern Europas gibt, stellt 100 Fragen zu kulturellen, historischen und politischen Tatbeständen. Dieser Test stellt eine noch größere Hürde für die jenigen, die sich freiwillig einbürgern wollen, dar.

Die EinwanderInnen-Integrationspoltik des deutschen Nationalstaats im Kontext seiner historischen Genese und  eurouzentristischen  Einbettung ist in Frage zu stellen. 

Vielmehr verfestigt sich der Eindruck, dass die Integration von den CDU-CSU  Parteien  in ihrer imperativen Form mit dem Anspruch auf kulturelle und politische Vormachtstellung zu Gunsten der "deutschen Leitkultur" verbunden ist.

Die heutigen Integrationskurse sind besonders für  ImmigrantenInnen aus Nicht-EU-Ländern zwingend. Während die mehrheitlich weißen EU-Bürgerinnen in Deutschland über Privilegien zur Partizipation verfügen, müssen sich alle anderen Eingewanderten bereits den Anspruch auf Aufenthalt durch einen aktiven Nachweis ihrer "Integrationsfähigkeit" erarbeiten.

ImmigrantenInnen die aus Nicht-EU-Ländern kommen haben kein Kommunalwalrecht mehr. Im Gegensatz dazu haben die EinwanderInnen in Schweden schon seit 1975 dieses Wahlrecht. Ebenfalls in anderen EU-Ländern haben  ImmigrantenInnen schon längst ein Kommunalwahlrecht und ihnen wurden doppelte Staatsbürgerschaft  eingeräumt.

In Deutshland die Integrationsverordnung geht davon aus, dass  EinwanderInnen  im Gegensatz zu den aufgeklärten und zivilgesellschaftlichen Deutschen die Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit nicht oder nur unzureichend verinnerlicht hätten. Indem die Integrationspolitik mit solchen kollektiven Negativzuschreibungen operiert, verdächtigt sie Immigranten Individuen grundsätzlich autoritärer, sexistischer wie fundamentalistischer Grundhaltungen und Verhaltensweisen. Offensichtlich wird hier mit Fremd- und Feindbildern operiert, die tradierte rassistische Haltungen beinhalten.

Die "Integrationsbedürftigkeit" behandelt EinwanderInnen  wie Kinder, Kranke oder Sträflinge. Da sie als unmündig und unselbstständig konzeptionalisiert werden, sieht sich der deutsche Staat nicht nur berechtigt, sondern in der Pflicht ihre gesellschaftliche Aufgaben festzulegen.

Fazit  die deutsche sogenannte Integrationspolitik führt zur Assimilierung der Immigranten und nicht zur vollen bürgerrechtlichen Verbesserung.