Gegen Deutschland könnte erneut ein EU-Vertragsverletzungs-Verfahren eingeleitet werden. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die langen Visa-Wartezeiten „nicht hinnehmbar“ seien.

Dazu schreibt die Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dağdelen, in einer Mitteilung:

„Die Kommission bestätigt, dass ‚systematische Wartezeiten von mehr als zwei Wochen, denen sämtliche Visumantragsteller im Laufe des Jahres oder in bestimmten Perioden des Jahres‘ ausgesetzt sind, einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen (…) Über inakzeptable Wartezeiten für einen Termin zur Vorsprache in deutschen Visastellen von bis zu elf Wochen hatte ich die EU-Kommission bereits im Sommer 2012 informiert.“

Auch seien zahlreiche Beschwerden von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie von visumpflichtigen Personen aus Drittstaaten bei der EU-Kommission eingegangen.

Im Juli hatte die EU schon einmal ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland verstoße mit seinen Sprachtests beim Ehegattennachzug gegen EU-Recht. Seit 2007 bekommen nachziehende Ehegatten nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie vor der Abreise einen Sprachtest nachgewiesen und erfolgreich bestanden haben .