2013 läutet für die in diesem Jahr 23 Jahre alt werdenden jungen Menschen türkischer Herkunft einen Wendepunkt ein. Sie sind optionspflichtig und müssen sich somit bis zu ihrem Geburtstag entscheiden: Nehme ich die Staatsangehörigkeit meiner Eltern an oder entscheide ich mich für einen deutschen Pass? Mit Stichtag ihres Wiegenfestes gilt es für sie also nachzuweisen, dass sie aus der anderen Staatangehörigkeit entlassen wurden, um den deutschen Pass behalten zu können. Doch das Ganze hat einen nicht zu unterschätzenden Haken: „Wenn dieser Nachweis bei Vollendung des 23. Lebensjahres nicht vorliegt und sie keinen Anspruch auf eine Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit haben, verlieren sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft“, warnt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) .

Deutschen mit Doppelpass wird Tür vor der Nase zugeschlagen

In Verfahren zur Optionspflicht zu Jahresbeginn zeige sich nun erstmals, so der SVR weiter, dass dadurch integrationspolitisch unerwünschte Härten für die Betroffenen entstehen. „Ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegen den Willen der Betroffenen ist ein integrationspolitisch verheerendes Signal an junge Menschen, die sich grundsätzlich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben, sich aber nicht frühzeitig um die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit bemüht haben“, mahnt nun die SVR-Vorsitzende, Professor Christine Langenfeld. „Statt ihre Zugehörigkeit zu stärken, schlagen wir diesen jungen Deutschen mit Doppelpass die Tür vor der Nase zu.“ (mittlerweile ist jeder achte deutsche Einwohner im Ausland geboren )

Nach Angeben des SVR stellten die Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergrund derzeit die größte Gruppe der Betroffenen. So sei etwa der Fall einer jungen Frau aus Hanau bekannt geworden, die im Hessischen geboren und auch aufgewachsen sei. Sie hatte sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden, sich aber zu spät um damit verbundenen Formalitäten gekümmert. Zum Stichtag hatte sie nun lediglich einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft vorzuweisen, aber keine Entscheidung. Die Konsequenz: Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft und Durchlaufen eines Einbürgerungsverfahrens, um diese wiederzu erlangen (für Aufsehen sorgte auch der Fall Gazale Salame, die von ihrer Familie in Hildesheim getrennt wurde ).

Optionspflicht: Hoher Aufwand für die deutschen Behörden

Für den Rat eine unzumutbare Situation. Durch die Optionspflicht, so wird argumentiert, entstünde den deutschen Behörden ein hoher Verwaltungs- und Beratungsaufwand. Denn eigentlich müsste in jedem Einzelfall genau überlegt werden, wie ab dem 18. Lebensjahr vorgegangen werden sollte. In diesem Zusammenhang weist der SVR darauf hin: „Die Optionspflicht betrifft auch junge Menschen, deren Eltern aus einem EU-Staat stammen. Sie können einen Beibehaltungsantrag stellen, um die doppelte Staatsangehörigkeit behalten zu können. Aber auch Nicht-EU-Bürger sollten prüfen, ob in ihrem Fall ein Beibehaltungsantrag möglich ist (z.B. wenn die Herkunftsländer generell nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen wie im Fall des Iran und Syriens). Die Verfahrensdauer für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit wird häufig unterschätzt. Zum Teil zieht sich dies über Jahre hin und ist zudem kostenintensiv.“

„Die Optionsregelung ist verwaltungstechnisch aufwändig und anfällig für Rechtsstreitigkeiten. Für die Betroffenen führt sie zu Rechtsunsicherheit in der zentralen Frage der Staatsangehörigkeit. Der SVR empfiehlt daher, das Optionsmodell auszusetzen“, so Langenfeld weiter. Diese Zeit sollte allerdings sinnvoll genutzt und ein Staatsangehörigkeitsrecht entwickelt werden, „das den Anforderungen eines modernen Einwanderungslandes entspricht und zugleich den rechtlichen Problemen der Mehrstaatigkeit Rechnung trägt“. Generell gelte es, eine Mehrstaatigkeit in folgenden Generationen zu vermeiden. Als Vorbild könnte hier also etwa die Regelung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts nach § 4 IV StAG angesehen werden.

Blaue Karte der Türkei könnte bei Entscheidung helfen

Daneben könnten Nachteile im Herkunftsland der Eltern, die durch den Verlust der Staatsangehörigkeit entstünden, zum Beispiel beim Thema Erbrecht, durch gesetzliche Regelungen der Herkunftsländer vermieden werden. Die Türkei habe hier mit der „Blauen Karte“ bereits einen Schritt in die richtige Richtung unternommen. Hierzu der SVR: „Ehemalige türkische Staatsbürger und ihre gesetzlichen Erben können diese Blaue Karte beantragen, die ihnen wichtige Rechte, wie z.B. das Aufenthalts- oder Erbrecht (nicht jedoch das Wahlrecht) in der Türkei einräumt, die sonst mit Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit verloren gehen würden. Die Hürden, sich für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden, werden durch solche Regelungen gesenkt.“