Info Nr. 8

Wie in den anderen Info-Schriften soll hier in der Form eines Leitfadens die Situation erörtert, was es heißt wenn eine Firma aufgrund der Corona Pandemie insolvent geht.

Ein Anspruch der bis heute veröffentlichen Informationen von mir ist es das die Rechte der arbeitenden Menschen im Rahmen der Corona-Pandemie geschützt werden.

Mir geht es nicht darum das Risiko des Kapitals durch entsprechende rechtliche Hinweise zu sichern sondern vielmehr die in Unternehmen und Betrieben arbeitenden Menschen rechtlich zu informieren und deren Rechte zu wahren.

Mit der Info von heute werden auf arbeitsrechtliche Gesichtspunkte bei einer Insolvenz eines Betriebes hingewiesen.

Frage 1: Wie lange muss man in einem Betrieb beschäftigt sein um Insolvenzgeld zu bekommen?

Antwort: Ein Arbeitnehmer bekommt bei einer Insolvenz des Betriebes Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur(Arbeitsamt) wenn er vor dem Insolvenzstichtag ( Eröffnung der Insolvenz eines Unternehmens) drei Monate zuvor angefangen hat zu arbeiten. Dies soll in einem Beispiel verdeutlicht werden

1.1.2020 hat Ali bei der Firma X angefangen als Lagerarbeiter zu arbeiten. Die Firma X hat aufgrund der Corona-Pandemie Auftragsverluste und erklärt zum 01.04.2020 die Zahlungsunfähigkeit des Betriebes. Zum 01.05.2020 über das Vermögen der Firma Konkurs erklärt. Das Konkursgericht bzw. Insolvenzgericht, meistens das Amtsgericht in dem Bezirk des Firmensitzes eröffnet und bestellt einen Insolvenzverwalter. In diesem Fall hat Ali Anspruch auf Insolvenzgeld für die MonateFebruar, März und April.

Frage 2: Wann kann man einen Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit stellen?

Antwort: Sobald Ali bekannt ist dass die Firma X bei welcher er arbeitet nicht mehr zahlen kann und Zahlungsunfähig geworden ist und auch die Löhne nicht mehr zahlt, sollte er sofort zur Agentur für Arbeit einen Antrag auf Zahlung von Insolvenzgeld stellen. Er muss diesen Antrag spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit stellen. Da der Zeitraum , für den das Insolvenzgeld gezahlt wird, erst bestimmt werden kann, wenn das Insolvenzgericht den Beschluss verkündet hat, kann die Agentur für Arbeit erst nach dem Insolvenzbeschluss das Insolvenzgeld für Ali bewilligen.

Frage 3: Kann Ali auch wenn er noch bei der Firma beschäftigt ist und die Firma sich noch im Insolvenzverfahren befindet aber das Gericht noch nicht den Insolvenzbeschluss gefasst hat Geld von der Insolvenzkasse erhalten?

Antwort: Ali kann, wenn er noch weiter in der Firma beschäftigt ist von der Agentur für Arbeit vorfinanziertes Insolvenzgeld erhalten

Frage 4 Was passiert wenn Ali Überstunden im Januar und Februar Überstunden angehäuft hat, können diese von Ali bei der Firma oder der Agentur für Arbeit im Rahmen des Insolvenzgeldes beansprucht werden?

Antwort Die Überstunden von Ali werden durch die Insolvenzerklärung nicht mehr berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Ali für seine 50 bis 60 Überstunden pro Monat nicht mehr bezahlt bekommt. Die Überstunden die vor der Insolvenzeröffnung angehäuft worden sind können Arbeitnehmer von ihrem Arbeitszeitkonto bezahlt bekommen. Alles was im Rahmen des Insolvenzverfahrens an angefallenen Überstunden werden nicht im Rahmen der Insolvenz nicht mehr berücksichtigt.

Frage 5: Ali hat noch Urlaubsanspruch, was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

Antwort: Wer weiter arbeitet erwirbt auch weiterhin anteilig einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Er kann, wenn die Firma durch einen Insolvenzverwalter geleitet wird, vom Insolvenzverwalter seinen Urlaub beanspruchen. Ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs entsteht meines Erachtens erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Deshalb ist der Anspruch von Ali dann eine Masseforderung wenn das Arbeitsverhältnis wenn bis nach der Eröffnung der Insolvenz andauert.

Frage 6 : Kann Ali, der nur eine kurze Probezeit von 2 Wochen hatte von dem Insolvenzverwalter gekündigt werden?

Antwort: Grundsätzlich hat Ali alle Kündigungsrechte welche im Kündigungsschutzgesetz vorhanden sind. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nicht, dass das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist. Allerdings bestimmen die Insolvenzvorschriften, dass die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen längstens drei Monate beträgt, auch wenn sie nach einem Tarifvertrag normalweise deutlich länger vereinbart worden sind.

Frage 7: Kann der Insolvenzverwalter Ali einfach kündigen?

Antwort: Ali kann nicht, weil die Firma Insolvent ist, einfach gekündigt werden. Auch der Insolvenzverwalter darf Ali nicht einfach so kündigen. Sollte Ali eine Kündigung von seinem neuen Chef (Insolvenzverwalter) bekommen, muss er sofort bei zuständigem Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Er muss nicht nur die Firma verklagen, sondern auch gleichzeitig den Insolvenzverwalter da dieser die Firma führt. Auch bei diesem arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten die Kündigungsschutzgesetze. Der Insolvenzverwalter muss im Kündigungsschutzverfahren die Kündigung begründen und die Kündigungsgründe im Zweifel beweisen. Allein die Tatsache, dass es ein Insolvenzverfahren für die Firma X gibt reicht als Kündigungsgrund nicht aus.

Im Kündigungsschutzgesetz stehen folgende Bedingungen für die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage hat nur dann Erfolg

Wenn bei der Firma X bei welcher Ali arbeitet mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt

Wenn Ali bereits 6 Monate bei der Firma X arbeitet

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird Ali vor dem Arbeitsgericht nur ganz geringe Chancen haben.

Das Gericht prüft nur ob die Kündigung von Ali aus reiner Willkür erfolgt ist oder aus Gründen die in der Person von Ali liegen oder aus betrieblichen Gesichtspunkten die Kündigung gerechtfertigt ist.

Grundsätzlich sollte man bei jeder Kündigung erwägen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen

Das erstinstanzliche Arbeitsgericht kostet für den Kläger nichts. Das heißt es kommen keine Gerichtskosten auf. Nur derjenige der einen Rechtsanwalt beauftragt muss die Kosten des Anwalts tragen.

Hat Ali nicht genügend Einkommen zum Leben so kann er auch beim Gericht, wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat, Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Gericht prüft ob Ali diese Prozesskostenhilfe zusteht. Wenn Ali die Prozesskostenhilfe zusteht so wird gewährt. Das heißt dass Ali dann seinen Anwalt nicht bezahlen muss. Der Anwalt wird dann vom Gericht bezahlt.

Für Rückfragen.

Rechtsanwalt
Mahmut Erdem

040 430 39 30