Eine ohrfeige für Deutschland

Wie ich in der Vergangenheit immer wieder in meinen Artikeln betont habe, ist das Europarecht für Türken in der EU und diejenigen die in die EU einreisen wollen besser als die nationalen Vorschriften wie z.B. das deutsche Ausländerrecht. Diese Entscheidung der Europäische Gerichtshof gilt nicht nur für Deutschland sonder auch für alle EU-Staaten.

Jüngst hat der Europäische Gerichtshof Deutschland ermahnt, seine Vorschriften nach europarechtlichen Gesichtspunkten zu bestimmen und nicht nach nationalen Eigeninteressen.

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 10.07.14 (Az. C-138/13) ausgeführt, dass die fragliche Spracherfordernis über das hinaus geht, was unter zwingenden Gründen des allgemeinen Interesses gerechtfertigt gewesen wäre.

Der Europäische Gerichtshof hat die Einführung des § 30 I Nr 2 des AufenthG der BRD kritisiert und dazu ausgeführt, dass diese Bestimmung mit den europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar ist.

Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass solche Spracherfordernisse wie in § 30 I Nr 2 AufenthG eine Familienzusammenführung erschwert in dem es die Voraussetzungen für eine erstmalige Aufnahme des Ehegatten eines türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaates im Vergleich zu den Vorschriften der verschärft, welche galt als die Stillhalteklause in Kraft trat. Solche Regelung erstelle eine neue Beschränkung der Ausübung der Niederlassungsfreiheit für die türkischen Staatsangehörigen im Sinne dieser Klausel dar.

Der Europäische Gerichtshof hebt hervor, dass die Familienzusammenführung ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger ist die dem Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten angehören, und sowohl zur Verbesserung der Qualität ihres Aufenthaltes als auch zur Förderung ihrer Integration in diesen Staaten beiträgt.

Eine ohrfeige für die deutsche Regierung

Zugleich stellt diese Ausführung des Europäischen Gerichtshofes eine Ohrfeige für die deutsche Regierung dar.

Gerade mit dieser Ausführung stellt der Gerichtshof die These auf, dass das Zusammenleben der türkischen Familie ein Integrationsbeitrag der hier lebenden Emigranten darstellt.

Allein durch Einführung eines Sprachtestes sank die Zahl des Ehegattennachzugs von 40 Tausend auf etwa 32 Tausend pro Jahr.

Obwohl die Bundesregierung es immer wieder betont dass nicht beabsichtigt ist, die Familienzusammenführung zu blockieren führte dieser Sprachtest dazu dass Familienangehörige nicht mehr nach Deutschland einreisen konnten.

Dies hat auch der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung betont und die Bundesregierung aufgefordert ihre Bestimmungen den europarechtlichen Vorschriften anzupassen oder diese Vorschriften nicht mehr anzuwenden.

Durch die jüngste Entscheidung haben türkische Staatsbürger in der EU ein Stück rechtliche Gleichstellung erlangt.

Rechtsanwalt
Mahmut Erdem