Nevin Y. habe sich bereits mehrmals mit der Bitte an das Gericht gewandt, die Schwangerschaft abbrechen lassen zu können. Nun wurde ihr Gesuch mit der Begründung abgelehnt, dass sie bereits in der 29. Schwangerschaftswoche wäre (selbst der Ausschuss des Europarates mischte sich in die türkische Abtreibungs-Diskussion ein ).

Die Anwälte der jungen Frau hatten zuvor argumentiert, dass eine Abtreibung in diesem Fall in Einklang mit dem Gesetz stünde. Dieses erlaubt einen Abbruch bis zur 20. Schwangerschaftwoche im Fall einer Vergewaltigung (vor einigen Monaten war eine Debatte um ein gänzliches Abtreibungsverbot in der Türkei entfacht). In Deutschland ist in diesem Fall ein Abbruch nur bis zur zwölften Woche erlaubt. Mittlerweile, so die Richter, sei diese gesetzliche Frist jedoch weit überschritten und eine legale Abtreibung daher nicht mehr möglich.

Nevin Y. warf abgetrennten Kopf ihres Peinigers auf Dorfplatz

Das Vergewaltigungsopfer Nevin Y. befindet sich derzeit in einer desolaten psychischen Verfassung, gebe sie an, selbst wenn sie dafür sterben sollte, werde sie dieses Kind nicht zur Welt bringen. Die junge Frau aus Isparta geriet vor einiger Zeit in die Schlagzeilen als sie den abgetrennten Kopf eines Mannes, der sie vergewaltigt und über Monate erpresst hat, auf den öffentlichen Dorfplatz warf. Kurz nach der Tat wurde sie von der Polizei verhaftet. Gegenüber den Dorfbewohnern erklärte sie, dass dies der Kopf desjenigen sei, der mit ihrer Ehre gespielt hätte.