Die Beschäftigten der Firma Neupack mit ihren Standorten Hamburg und Rothenburg/Wümme befinden sich seit Anfang November 2012 im Arbeitskampf. Nach drei Gesprächsrunden zwischen den Eigentümern des Unternehmens und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sind die Bemühungen um eine Tarifeinigung gescheitert.

Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Betriebsrat, der Gewerkschaft und der Öffentlichkeit erklärt, dass er den Abschluss eines Tarifvertrags unabhängig von dem materiellen Gehalt grundsätzlich ablehnt. Zum Ausgleich der Auswirkungen des Streiks der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten hat der Arbeitgeber Beschäftigte aus Polen angeworben, die zuerst als Leiharbeitnehmer/-innen, nach arbeitsrechtlicher Prüfung dann als befristet Beschäftigte eingestellt und in Hamburg wohnmäßig untergebracht wurden. Der Betriebsrat ist nicht bereit, auf die Arbeitsrechtsregelung durch Tarifvertrag zu verzichten und die Inhalte stattdessen durch Betriebsvereinbarungen zu regeln.
Die Gewerkschaft und ihre Mitglieder im Betrieb bestehen grundsätzlich auf dem Abschluss eines Tarifvertrags und sind erklärtermaßen bereit, dabei im Verhältnis zu flächentariflichen Standards die besondere wirtschaftliche Situation dieses Unternehmens zu berücksichtigen. Die Positionen des Arbeitgebers und der Gewerkschaft stehen sich derzeit kompromisslos und konfrontativ gegenüber.

Der Streik wurde nach zwölf Wochen am 24. Januar 2013 mit der Aufnahme der Frühschicht ausgesetzt. Dieser Schritt soll zur Deeskalation beitragen und ein Fenster für einen Neubeginn der Gespräche öffnen. Wir appellieren an die Tarifpartner, die Aussetzung des Streiks als Chance für einen Neubeginn zu zielführenden Gesprächen zu nutzen.

Das Tarifrecht als Ausgestaltung der Tarifautonomie (Artikel 9,3 GG) ist in Deutschland ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor für die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und hat damit eine wichtige Bedeutung für den sozialen Frieden.

In großer Sorge über den Verlauf des Arbeitskampfes erwarten wir insbesondere von den Eigentümern von Neupack, dass sie als Arbeitgeber diesen gesellschaftlichen Konsens akzeptieren und zügig ihre Bereitschaft zur Verhandlung eines Tarifvertrages mit der zuständigen Gewerkschaft erklären.“