„Wir begrüßen, dass der Senat die 2007 vom CDU-Senat begonnenen Gespräche mit den muslimischen Verbänden fortgesetzt und jetzt einen Vertrag vorgelegt hat. Nach Auffassung der CDU braucht Integration gegenseitige Verbindlichkeit und Verlässlichkeit wichtiger gesellschaftlicher, kultureller und religiöser Institutionen. Einen wichtigen Beitrag können Vereinbarungen der Stadt mit religiösen Interessengruppen leisten.


An den jetzt vorgestellten Vereinbarungen fällt positiv nicht nur das Bekenntnis zu gegenseitiger Achtung und Toleranz auf, sondern auch die wichtige Klarstellung, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen anerkannt und ihre volle Teilnahme an Beruf und Bildung festgehalten wird. Damit entfällt auch die Grundlage für vermeintliche religiöse Begründungen der Nichtteilnahme am Schwimm- oder Sexualkundeunterricht. Wir erwarten von den Vertretern der Verbände, dass sie sich aktiv und öffentlich für die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, von Frauen und Männern einsetzen.

Allerdings wirft die vorgestellte Vereinbarung auch eine Reihe von Fragen auf, die vor einer endgültigen Beschlussfassung geklärt werden müssen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die Vereinbarungen etwas an der Rechtslage zum Tragen des Kopftuches bei Lehrerinnen im Unterricht oder Polizistinnen, Staatsanwältinnen und anderen Trägern hoheitlicher Gewalt ändert. Hier ist die Haltung der CDU klar: Wir lehnen das Tragen derartiger religiöser Symbole bei diesen Berufsgruppen ab, weil wir die staatliche Neutralität für unverzichtbar halten. Auch die Detailbestimmungen zur Durchführung des Religionsunterrichts, den Erklärungen zum Bau von Moscheen und die Passagen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk lösen bei vielen Abgeordneten Fragen aus, die wir im weiteren Verfahren und vor einer endgültigen Beschlussfassung der CDU-Fraktion aufklären wollen.“

 

CDU Bürgerschaftsfraktion
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20095 Hamburg