Die Linke-Fraktion hatte die Bundesregierung nach geheimdienstlichen Tätigkeiten der Türkei in Deutschland gefragt. Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geantwortet.

HAUPTVERHANDLUNG BEGINNT  9. SEPTEMBER IN KOBLENZ

Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 59 – jährigen Muhammed Taha Gergerlioglu., den ebenfalls 59-jährigen Ahmet Duran Y. und den 34-jährigen Göksel G. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von spätestens Februar 2013 bis Dezember 2014 für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben. Die zugelassene Anklage wirft ihnen daher geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 Abs.1 Nr.1 StGB vor.

Nach dem Inhalt der Anklage des Generalbundesanwalts sollen die Angeklagten spätestens ab Februar 2013 bis zu ihrer Festnahme am 17. Dezember 2014 für den türkischen Geheimdienst „MIT“ Spionagetätigkeiten ausgeübt haben. Der Angeklagte Muhammed Taha G. soll dabei als Führungsoffizier tätig gewesen sein und mehrere informelle Geheimdienstmitarbeiter, u.a. die beiden Mitangeklagten Ahmet Duran Y. und Göksel G., betreut und geleitet haben.

HAUPT ANGEKLAGTE EHEMALIGER BERATER VON ERDOGAN

Im Auftrag des Angeklagten Muhammed Taha Gergerlioglu, (Ehemaliger berater von Erdogan) sollen die Mitangeklagten Ahmet Duran Y. und Göksel G. im Tatzeitraum insbesondere Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kritiker des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gesammelt haben. Außerdem sollen sie dem Angeklagten Muhammed G. über Kundgebungen kurdischer Aktivisten berichtet haben. Dieser soll die gewonnen Erkenntnisse über Hintermänner im türkischen Sicherheitsapparat weitergereicht haben.

DIE LINKE FORDERTE ENDE DER ZUSAMMENARBEIT MIT DEM TÜRKISCHEN GEHEIMDIENST (MIT)

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag geantwortet. Sie hatte am 22. Juli 2015 die Bundesregierung nach den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MİT (Milli İstihbarat Teşkilatı) in Deutschland gefragt.

Ulla Jelpke, Linke-Abgeordnete im Bundestag und einer der Trägerin der Kleinen Anfrage, wurde auf die Antwort der Bundesregierung von den Medien mit der Feststellung zitiert, die Aktivitäten des MİT in Deutschland stellten für die Oppositionellen eine Gefahr dar. Sie stellte fest, dass bei der Ermordung dreier kurdischer Frauen in Paris im Jahr 2013 als Drahtzieher auch der Name des MİT falle und forderte die Sicherheitsbehörden auf, die Zusammenarbeit mit dem türkischen Geheimdienst so schnell wie möglich zu beenden.

Bei einem der drei Angeklagten soll es sich um einen früheren Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan (Muhammed Taha Gergerlioglu) handeln. Als Objekte der Spionage wurden kurdische und türkische Verbände, Angehörige der alevitischen Religionsgemeinschaft.