Am Sonntag, 26. Mai,  2019 findet in Deutschland die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die älter als 18 Jahre sind und mindestens drei Monate in der EU gewohnt haben. Die Deutsch Staatsbürger  und Eingebürgerte EinwanderInnen  dürfen auch wählen.

Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl als Unionsbürger wählen möchte,

Voraussetzung ist, dass man als Wähler im örtlichen Wahlverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist. Der Antrag zur Aufnahme ins örtliche Wahlverzeichnis kann ­– falls notwendig – frühestens sechs Monate vor dem Wahltag beim Bundeswahlleiter gestellt werden, und er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (am 5. Mai 2019) bei der Gemeinde am Wohnort eingegangen sein.

Am Sonntag, den 26. Mai 2019, werden in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten die Wahllokale für die Europawahl 2019 geöffnet.

Wo genau sich das Wahllokal des eigenen Wahlkreises befindet und wie lange es geöffnet ist, steht auf derWahlbenachrichtigungskarte.

Diese sollte zur Wahl mitgebracht werden. Ist das nicht möglich, reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Nachdem er sich ausgewiesen hat, erhält der Wähler den Wahlschein, den er in der Wahlkabine geheim und frei ausfüllt.

Auf dem Stimmzettel ist jede Partei aufgelistet, die an der Europawahl teilnimmt. Der jeweilige Listenplatz ergibt sich aus den Ergebnissen der vergangenen Europawahl.

Neu aufgestellte Parteien oder fraktionslose Kandidaten sind in alphabetischer Reihenfolge darunter gelistet. In der Spalte der Parteien sind die ersten zehn Kandidaten für das jeweilige Bundesland in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie gewählt wurden.

Machen Sie Ihr Kreuz bei der Partei, die Ihre Interessen im Europäischen Parlament bestmöglich vertritt. Unser Wahl-O-Mathilft Ihnen dabei, die richtige Partei zu finden. Dieser wird rund zwei Wochen vor der Wahl verfügbar sein.

Jeder Wähler hat nur eine Stimme!

Anschließend wird der Stimmzettel gefaltet und unter Anwesenheit der Wahlhelfer in die Wahlurne gesteckt. Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt und den zuständigen Wahlleitern ein erstes vorläufiges Ergebnis gemeldet.

Der Bundeswahlleiter erhält die Ergebnisse der Stimmenauszählung aller Länder und ermittelt daraufhin das Gesamtwahlergebnis im Bund sowie die Sitzverteilung für die gewählten Kandidaten nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers. ErstePrognosen für die Europawahl werden in der Regel bereits am Wahlabend veröffentlicht.

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, kann auch per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen können 2019 bis spätestensFreitag, den 24. Mai um 18:00 Uhr, beantragt werden.

Besser ist es allerdings, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen. Dies kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Den Antrag für die Briefwahlunterlagen finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Wie oft wird das Europaparlament gewählt?

Die Wahl des Europäischen Parlaments findet alle fünf Jahreinnerhalb eines fest definierten Zeitrahmens statt. Erstmals wurde sie im Juni 1979 in allen neun Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft durchgeführt.

 Gehen sie  am 26.05 2019 zum Wählen Machen Sie Ihr Kreuz bei der Partei, die Ihre Interessen im Europäischen Parlament bestmöglich vertritt!