Wer bekommt das Geld?

Versicherte, die zwischen 2001 und 2006 eine Lebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen und dann nach kurzer Zeit wieder gekündigt haben. Denn viele von ihnen haben von ihrem eingezahlten Geld nichts wiedergesehen – zu Unrecht, wie der BGH entschied. Immerhin: Im Durchschnitt hat ein Versicherter jetzt Anspruch darauf, dass ihm 500 Euro nachgezahlt werden.

Was genau hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Eigentlich betrifft das Urteil lediglich den „Deutschen Ring“. Die Richter entschieden, dass die Vertragsklauseln, die die Modalitäten einer vorzeitigen Vertragskündigung regeln, unwirksam sind. „Da die Vertragsbedingungen der anderen Versicherer aber deckungsgleich sind, hat das Urteil eine Signalwirkung auf die Branche“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der VZ Hamburg. Die Entscheidung des BGH werte er deshalb als Grundsatzurteil.

Wie machen Versicherte ihre Forderung geltend?

„Wir würden uns wünschen, dass ein Versicherungsunternehmen ,defekte’ Verträge von sich aus korrigiert – so, wie ein Autoproduzent seine defekten Autos zurückruft“, sagt Hörmann. „Aber das machen die natürlich nicht. Die Leute müssen ihre Ansprüche geltend machen. Wie, das erfahren die Bürger in den nächsten Tagen auf unserer Homepage www.vzhh.de.“

Ist es besser, Lebensversicherungen nicht zu kündigen?

„Ja. Wer nicht mehr zahlen kann, sollte die Verträge lieber beitragsfrei stellen – also weiter laufen lassen, ohne zu zahlen“, sagt Hörmann. „Noch besser aber: Gar nicht erst solche Verträge abschließen! Kapitallebensversicherungen sind keine gute Geldanlage!“mopo