In Baden-Württemberg werden die Hürden für die Einbürgerung von MigrantInnen herabgesetzt. Seit dem 1. August gelten veränderte Verwaltungsvorschriften, nach denen beispielsweise Bildungsabschlüsse für eine schnellere Einbürgerung sorgen oder über 60-Jährige keinen Sprachkenntnisse mehr nachweisen müssen


„Soweit es der bundesrechtliche Rahmen zulässt, haben wir mit dieser Verwaltungsvorschrift weitere Einbürgerungshemmnisse abgebaut und Wartezeiten verkürzt“, sagt Integrationsministerin Bilkay Öney in einer 
Pressemitteilung des Ministeriums. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anrechnung der Aufenthaltsdauer, die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und die Regelung für die Mehrstaatigkeit von Minderjährigen.

Demnach verkürzt ein (Fach-) Abitur oder eine Berufsausbildung die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer von acht auf sechs Jahre. Außerdem können die Behörden bei solchen Personen auf einen Sprachnachweis verzichten. Damit soll für hochqualifizierte Ausländer die Einbürgerung vereinfacht werden. Eine weitere Neuregelung betrifft die über 60-Jährigen, die schon länger als zwölf Jahre in Deutschland leben. Für diese fällt neben dem obligatorischen Sprachnachweis auch der Einbürgerungstest weg. In Sachen Ehegattennachzug sieht sich die Bundesrepublik gerade mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert .

Bundesländer haben Spielräume

Der grundsätzliche rechtliche Rahmen für Einbürgerungen ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Da die Ausführung von Gesetzen aber Sache der Bundesländer ist, können die Länder in ihren Verwaltungsvorschriften die Höhe der Voraussetzungen selbst bestimmen.

Auf diesen Spielraum gehen auch die sehr unterschiedlichen Einbürgerungsquoten der Bundesländer zurück. Der Vorstoß Baden-Württembergs ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, von den letzten Plätzen der Statistik zu verschwinden.

Denn Baden-Württemberg ist mit Sachsen und Bayern Schlusslicht, wohingegen Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Ausländern die niedrigsten Hürden setzen. Die Zahlen stammen aus einer Erhebung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und beziehen sich auf das Jahr 2011. Sie setzen die Zahl der Einbürgerungen mit der Gesamtzahl der Ausländer in ein Verhältnis.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, wenn man einen ausländischen Pass besitzt. Neben weiteren Voraussetzungen muss man seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, darf seinen Lebensunterhalt nicht aus Sozialleistungen (Hartz IV) beziehen und muss den Einbürgerungstest bestehen, um einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben.

Neben dieser sogenannten Anspruchseinbürgerung gibt es die Ermessenseinbürgerung. Diese ist für Menschen gedacht, die nicht den zahlreichen Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung entsprechen, eine Einbürgerung aber im öffentlichen Interesse ist. Jedes Bundesland hat seine eigene Handhabe für die Ermessenseinbürgerung, die durch Verwaltungsvorschriften geregelt ist. In jedem Fall muss man seine alte Staatsbürgerschaft ablegen.