Der Zentralrat der Armenier in Deutschland (ZAD) bittet die designierte Ausländerbeauftragte Aydan Özoguz in einem Schreiben, den Versöhnungsprozess zwischen Türken und Armeniern anzutreiben. Dazu sei eine stärkere Thematisierung des Völkermords an den Armeniern in deutschen Schulen erforderlich. Die deutsche Politik solle bis zum 100. Jahrestag im Jahr 2015 die Fakten anerkennen. Sonst bleibe der Prozess der Integration durch eine „Politik des (Ver-) Schweigens“ „massiv gestört“, so der Brief.


Der Vorsitzende des Armenischen Zentralrates Azat Ordukhanyan begründet, den Vorstoß mit den historischen Wurzeln, die viele deutsche Armenier mit ihrer Heimat und somit mit dem Osmanischen Reich verbänden. Dass der Völkermord geleugnet wird, bezeichnete Ordukhanyan als einen „schmerzhaften Stachel, der uns tagtäglich quält“. Er kritisiert die Leugnung dieses Völkermordes durch die türkische und deutsche Politik. Dies stelle eine Verdrängung historischer Tatsachen dar.


Genozid soll in die Schulbücher

„So lange wir hierzulande zulassen, dass diese Mitbürger sich der Geschichte ihrer Vorfahren entziehen, so lange wird es für beide Gruppen – die Nachfahren der Opfer wie die Nachfahren der Täter – keine wirkliche Integration geben“, so Ordukhanyan in dem Brief an Özoguz. Sie ist es vor wenigen Tagen zur Staatsministerin ernannt worden .


Als Lösung schlägt Ordukhanyan vor, „diese Thematik in einen offenen Diskurs zu transferieren“. Dazu solle „das integrationsfeindliche Defizit aus unseren Schul- und Lehrbüchern“ getilgt werden. Ziel sei es, „das Thema Völkermord in den Kanon unserer Grundwerte und damit in den Kanon unserer Bildungsinhalte aufzunehmen“.


Ordukhanyan
erinnert an den 24. April 2015, „[...] die hundertste Wiederkehr des Völkermordes von 1915 “. Bis dahin solle die deutsche Politik Wege gefunden haben, „die historischen Fakten anzuerkennen und damit endlich einen Prozess der Versöhnung einzuleiten“.


Leugnung ist durch Meinungsfreiheit gedeckt

Nach Berichten von SRF hat 2005 das Bezirksgericht Lausanne den Gründer der türkischen Arbeiterpartei Dogu Perincek 2005 in wegen „Rassendiskriminierung“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Woche jedoch rügte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Schweiz für dieses Urteil. Diese habe das in Art. 10 der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.


Die türkische Regierung erkennt den Völkermord nicht an. Sie reagierte in der Vergangenheit häufig ungehalten auf den Rat, sich der Vergangenheit zu stellen 
.


Der Völkermord an den Armeniern wurde zwischen 1915 und 1916 von der Regierung des Osmanischen Reiches begangen. Nach einer Akte des
Auswärtigen Amtes fielen mehr als 1,5 Millionen Armenier den Massakern der jungtürkischen Bewegungen zum Opfer.