Bereits seit dem 27. März ist das Videoportal YouTube nun schon in der Türkei blockiert. Jetzt gibt es ein neuerliches Urteil der türkischen Justiz, das eine Aufhebung der Maßnahme fordert. Ob sie diesmal allerdings zum Erfolg führt, scheint fraglich.


Erwirkt wurde der jüngste Spruch des Gölbaşı Strafgerichts in Ankara durch den von YouTube engagierten Anwalt Gönenç Gürkaynak, der bereits in Sachen Twitter aktiv geworden war. Die Richter stellten am 9. April fest: Alle zuvor auferlegten Verbote der Videoplattform seien als „null und nichtig“ zu betrachten. Die türkische Telekommunikationsbehörde (TİB) habe die Sperre aufzuheben, selbst wenn YouTube die beanstandeten Videos nicht entferne. Zuletzt hatte diese erklärt, man wolle bis zu einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts abwarten.

Mittlerweile hat sich auch die Anwaltskammer in Ankara eingeschaltet. Sie fordert ebenfalls eine Aussetzung der Sperre. Ein Urteil über ihre Eingabe beim Verwaltungsgericht der Hauptstadt steht noch aus.

Zuletzt hatte sich YouTube gleich an drei Stellen für eine Aufhebung der türkischen Sperre eingesetzt. Nach mehr als einer Woche Sperre in der Türkei hatte sich YouTube an das türkische Verfassungsgericht gewandt, um gegen die Maßnahme der hiesigen Behörden vorzugehen. Aktiv wurde der engagierte Fach-Anwalt zudem am Vierten Verwaltungsgericht in Ankara geworden. Dort forderte er ebenfalls eine Aussetzung der Vollstreckung und die Aufhebung der Entscheidung über das Verbot. Außerdem wandte sich der Rechtsanwalt an das Strafgericht Gölbaşı. Dort wurde am 5. April zu Ungunsten von YouTube entschieden und angeordnet, die Blockade beizubehalten, bis die „kriminellen Inhalte“ entfernt seien.

Das Amtsgericht in Ankara verfügte tags zuvor noch die Aufhebung der bestehenden Sperre, die nach Auffassung der Richter die Menschenrechte verletze. Gleichzeitig machte das Gericht jedoch auch eine Ausnahme für 15 Videos, die nach wie vor nicht einsehbar sein sollen.

Im Fall von Twitter hatte der Eingriff des türkischen Verfassungsgerichts zum Erfolg geführt. 24 Stunden nach dem Urteilsspruch wurde die Seite wieder freigegeben. Mittlerweile belasten die Vorgänge sogar die EU-Beitrittsverhandlungen.

Offenbar haben die Internet-Sperren in der Türkei aber auch einen finanziellen Hintergrund. Premierminister Recep Tayyip Erdoğan hat im Rahmen am Dienstag gesagt, dass Youtube, Facebook und Google ebenfalls besteuert werden müssen. Doch dagegen wehren sich die Internet-Dienstleister, so der Premier Erdoğan:

Wie soll eine Regierung, die öffentliche Schulen mit Tablet-Computern ausstattet, ein Gegner der Sozialen Medien sein? Darum geht es uns nicht. Es kann nicht sein, dass diese Firmen sich in anderen Ländern an geltendes Recht und Vorgaben halten und bei uns nicht. Diese Unternehmen müssen zudem – wie alle anderen – auch Steuern zahlen.“