Der 4. Verwaltungsgerichtshof in Ankara hat die Blockade der Internetseite You Tube in der Türkei für nicht rechtens erklärt. Dies bestätigte der Anwalt von YouTube, Gönenç Gürkaynak. Der türkischen Telekommunikationsbehörde bleibt nun aber immer noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.


Die YouTube-Sperre folgte nur eine Woche nach der Twitter-Blockade. Mittlerweile ist die Plattform in der Türkei bereits seit dem 27. März nicht mehr aufrufbar. Nur Stunden vor der Schließung wurde ein geheimes Gespräch aus Regierungskreisen über Syrien auf dem Portal veröffentlicht. Die Mitschnitte beinhalteten vertrauliche Informationen und Vorhaben der Regierung im Syrienkonflikt. Daraufhin ließ die TIB die Seite blockieren. Dabei machte sie erstmals von der neuen, umstrittenen Internet-Gesetzgebung Gebrauch und agierte ohne Gerichtsbeschluss.

Der TIB bleiben nach dem jüngsten Richterspruch zwei Optionen: Sie kann nun die Seite wieder freigeben oder die Entscheidung des Gerichts anzweifeln. Geht die TIB in Berufung, wird YouTube wohl vor das Verfassungsgericht ziehen. Dieses hatte bereits zu Gunsten von Twitter entschieden. 24 Stunden nach dem Richterspruch gab die Behörde den Microbloggingdienst wieder frei.

Juristisches Tauziehen um YouTube

Das Gericht wirft der TIB „unverhältnismäßige Durchführung“ vor. Schon am 9. April ordnete das Gölbaşı Strafgericht in Ankara an, die Seite wieder freizugeben. Die Richter stellten fest: Alle zuvor auferlegten Verbote der Videoplattform seien als „null und nichtig“ zu betrachten. Die türkische Telekommunikationsbehörde (TİB) habe die Sperre aufzuheben, selbst wenn YouTube die beanstandeten Videos nicht entferne.

Dem Richterspruch ging bereits einiges juristisches Tauziehen voraus: Denn zuvor hatte sich YouTube gleich an drei Stellen für eine Aufhebung der türkischen Sperre eingesetzt. Nach mehr als einer Woche Sperre in der Türkei hatte sich das Unternehmen an das türkische Verfassungsgericht gewandt, um gegen die Maßnahme der hiesigen Behörden vorzugehen. Aktiv wurde der engagierte Fach-Anwalt zudem am Vierten Verwaltungsgericht in Ankara. Dort forderte er ebenfalls eine Aussetzung der Vollstreckung und die Aufhebung der Entscheidung über das Verbot. Außerdem wandte sich der Rechtsanwalt an das Strafgericht Gölbaşı. Dort wurde am 5. April zunächst zu Ungunsten von YouTube entschieden und angeordnet, die Blockade beizubehalten, bis die „kriminellen Inhalte“ entfernt seien.

Das Amtsgericht in Ankara verfügte tags zuvor noch die Aufhebung der bestehenden Sperre, die nach Auffassung der Richter die Menschenrechte verletze. Gleichzeitig machte das Gericht jedoch auch eine Ausnahme für 15 Videos, die nach wie vor nicht einsehbar sein sollen. Diese Entscheidungen wurden jedoch ignoriert. Der Spruch des Gerichts vom Dienstag untermauert nun das bestehende Urteil.