Ein 58-Jähriger und ein 33-Jähriger wurden bereits am vergangenen Mittwoch am Frankfurter Flughafen von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen. Der dritte Verdächtige, ein ebenfalls 58-Jähriger, wurde an seinem Wohnort in Nordrhein-Westfalen gefasst. Die Männer sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Alle drei Männer besitzen nach Auskunft der Bundesanwaltschaft die türkische Staatsangehörigkeit. Gegen das Trio lagen Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2014 vor. Gegen sie bestehe der dringende Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Hierzu heißt es:

„Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben. Der Beschuldigte Muhammed Taha Gergerlioglu

soll die Beschuldigten Ahmet Duran Y. und Göksel G. bei ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeit angeleitet haben. In seinem Auftrag sollen die Beschuldigten Ahmet Duran Y. und Göksel G. Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Landsleute und hiesige Organisationsstrukturen gesammelt und an diesen weitergegeben haben. “

Unter der Leitung des Generalbundesanwalts würden nun die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführt.

Wie die türkische Zeitung Hürriyet unterdessen berichtet, habe Ankara eine Verbindung des Trios zum hiesigen Geheimdienst MİT oder zum Ministerpräsidenten bestritten. Das sei dem Blatt aus anonymer Quelle mitgeteilt worden. Vielmehr sei darauf hingewiesen worden, dass die Verhaftungen zu einem verdächtigen Zeitpunkt stattgefunden hätten. Erst kurz zuvor sollen der PKK nahestehende Medien behauptet haben, dass die türkische Agentur für Zusammenarbeit und Entwicklung (TIKA) vom MİT genutzt werde, um Agenten in Deutschland zu rekrutieren.