Hierzu hat der Staatpräsident persönlich die Strafanzeige beanstandet.

Hintergrund für den Rachefeldzug Erdogans ist ein von Dündar und Gül im Jahre 2014 verfasster Bericht über Waffenlieferungen, die mittels offener Transportwege durch große Lasttransporter über die Grenze von der Türkei nach Syrien an den Islamischen Staat überführt wurden. Der Bericht brachte handfeste Beweise mit Fotodokumentationen an dem auch die Verwicklung und Verstrickung des türkischen Gemeindienstes MIT belegen ließ.

Der öffentliche Skandal über die Verwicklungen staatlicher Behörden mit dem IS sorgte in der Öffentlichkeit für Unruhe. Unmittelbar danach wurde eine Nachrichtensperre verhängt und Ermittlungen der türkischen Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Kurze Zeit danach wurde das Redaktionsgebäude der Hauptzentrale der linksliberalen Tageszeitung seitens der türkischen Polizeibehörden gestürmt und durchsucht. In einer öffentlichen Rede zum Thema bedrohte Erdogan die Journalisten und betonte, dass „sie einen hohen Preis  dafür zahlen werden“.

Als TÜDAY-Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V. sind wir sehr empört über die Festnahme der renommierten türkischen Journalisten Dündar und Gül. Mit der Festnahme der Journalisten wurden wieder massiv das Grund- und Freiheitrecht sowie das universale Menschenrecht der Pressefreiheit zutiefst beschnitten. Das Urteil des türkischen Gerichtes über die Festnahme der Journalisten steht sowohl dem Artikel 5178 des Gesetz für Pressefreiheit in Anlehnung an die türkische Verfassung, als auch des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.  Es ist die Pflicht eines jeden Rechtstaates alle Presseaktivitäten, die im Rahmen der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit wie der Gewährung eines uneingeschränkten Zugangs zu Informationsquellen, die insbesondere das öffentliche Gemeinwohlinteresse betreffen durchgeführt werden, zur Umsetzung dieser in vollem Umfang uneingeschränkten Schutz zu gewähren.

In fall Dündar und Gül wurden wieder einmal die Grund- und Freiheitsrechte beschnitten, weshalb die Entscheidung der Staatanwaltschaft für nicht rechtstaatlicher Natur, sondern als politischer Natur anzusehen ist.

Somit stellt sich wieder die seitens der Regierungspartei als hochgepriesene „64. Reform Regierung“ als ein von Staatspräsident Erdogan reines Scheinbild, welches die rechtstaatlichen Prinzipien permanent in ihren Grundpfeiler verletzt.

Die Journalisten Dündar und Gül haben von ihrem universellen Recht Gebrauch gemacht, nach ethischen Kriterien  des Journalismus frei zu berichten, um der Öffentlichkeit die objektiven Informationen heranzutragen.

Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, politischen Druck auf die Türkei auszuüben, damit der die Pressefreiheit wieder aufgenommen werden kann. Wir rufen alle demokratischen Akteure dazu auf sich mit den inhaftierten Journalisten zu solidarisieren und ihrem politischen Protest Ausdruck zu verleihen.

TÜDAY-Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V.