Im Jahre 2013/2014 haben 52.2000 Jugendliche einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen.

Diese Zahlen sind wahrscheinlich auch für das Jahr 2015 nicht anders.

In diesem Artikel geht es mir darum, arbeitsrechtliche, hier die Rechte während einer Ausbildung für über eine halbe Million Jugendliche, die dieses Jahr Anfang August/September ihre Ausbildung angefangen haben, zu vermitteln.

Wenn Jugendliche ihre Rechte bei der Ausbildungsstelle kennen ,können sie sich besser vor persönlicher Ausbeutung und Diskriminierung schützen.

Ausbildungsvertrag

Bevor eine Ausbildung begonnen wird muss ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb, in dem der Auszubildende ausgebildet wird, abgeschlossen werden.

In diesem Vertrag werden die Rechte und die Pflichten der Jugendlichen und die Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes formuliert.

Die meisten Ausbildungsverträge müssen das Arbeitsrecht als auch das Berufsbildungsrecht beachten.

Neben diesen Arbeitsvertrag, welcher zwischen den Jugendlichen und dem Arbeitgeber abgeschlossen werden, haben auch Auszubildende (Azubis) allgemeine arbeitsrechtliche und berufsbildungsrechtliche Vorschriften zu beachten.

Während der Ausbildungszeit wird von dem Azubi ein Berichtsheft geführt. In diesem Berichtsheft werden entweder die Tage-Wochen- oder Monatsberichte und andere Beschreibungen bzgl. der Ausbildung festgehalten.

Diese Form des Ausbildungsnachweises bleibt unbenotet, stellt allerdings eine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsabschlussprüfung dar.

Neben der betrieblichen Ausbildung ist auch der Besuch der Berufsschule Bestandteil der Berufsausbildung.

Im Einzelnen unterliegt die Berufsschulpflicht den unterschiedlichen Regeln der einzelnen Bundesländern, so dass ich hier nicht näher darauf eingehen werde.

Probezeit und Kündigung

In den Ausbildungsverträgen ist die Ausbildungsdauer der Azubis, welche zwischen 2 und 3,5 Jahren liegt, festgehalten.

In einigen Ausbildungsverträgen befinden sich auch Regelungen zur Probezeit.

Die Probezeit liegt zwischen 1 – und 3 Monaten. In der Probezeit kann sowohl der Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb kündigen.

Ein Kündigungsgrund braucht in der Probezeit nicht angegeben werden.

Eine Ausbildung kann durch eine Kündigung in besonderen Situationen beendet werden.

Diese besonderen Situationen sind:

Konkurs des Ausbildungsbetriebes

schwerwiegende Vorkommnisse

(Diebstahl Gewalttaten, sexuelle Belästigung)

zu hohe Anzahl an Fehlstunden sowohl in der Berufsschule

als auch im Betrieb

fehlende Personen mit der Qualifikation zur Ausbildung von Azubis


Sollten die oben nicht abschließend aufgezählten Voraussetzungen einer Kündigung nicht gegeben sein so kann der Jugendliche und der Betrieb das Ausbildungsverhältnis auch durch einen Aufhebungsvertrag beenden.

Sollten zwischen dem Azubi und dem Betrieb Unstimmigkeiten existieren oder der Azubi nicht ausreichend ausgebildet werden so kann der Azubi sich an die zuständige Handels- oder Handwerkskammer wenden und um einen anderen Ausbildungsstelle in dem gleichen Beruf bemühen.

Die zuständigen Kammern und Arbeitgeberverbände vermitteln dann einen anderen Betrieb für die Ausbildung des betreffenden Jugendlichen

Der Azubi kann dann seine Ausbildung in dem neuen Betrieb fortsetzen. Hierdurch wird die Ausbildung des Azubis nicht unterbrochen.

Recht auf Urlaub

Jeder Azubi hat einen Anspruch auf Urlaub, welcher nach Alter gestaffelt ist. Jugendliche haben einen Anspruch auf 25 – 30 freie Werktage und Erwachsene auf 24 Urlaubstage.

Krankschreibung

Die Regelung bzgl. einer Krankschreibung im Arbeitsrecht gilt auch für Azubis

Wenn der Azubi erkrankt ist muss er sich bei dem Ausbildungsbetrieb krank melden.

Ab dem Dritten Tag der Erkrankung ist eine ärztliche Krankmeldung erforderlich.

Die Ausbildungsvergütung wird bei einer Erkrankung maximal 6 Wochen lang vom Ausbildungsbetrieb weiter gezahlt. Danach zahlt die Krankenkasse dem Azubi ein Krankengeld.

Azubis haben das Recht während der Erkrankung auf 70 – 90 % ihres Nettoverdienstes als Krankengeld von der Krankenkasse zu beziehen.

Müssen Azubis Nacht- Schicht- Akkord- oder Fließbandarbeiten nachgehen?

Azubis haben das Recht, wenn es um die körperliche Unversehrtheit geht, bestimmte Arbeiten insbesondere Akkord- Nacht- oder Fließbandarbeiten abzulehnen.

Lehrjahren hat der Azubi eine Prüfung abzulegen. Sollte einer der Azubis nicht bestehen hat er ein Recht auf Ausbildungsverlängerung und kann die Prüfung 2 mal wiederholen.

Nach erfolgreicher Prüfung ist der Azubi dann beendet. Der Azubi erhält von dem Betrieb bzw. von den entsprechenden Kammern ein Ausbildungszeugnis in dem die Dauer, Ziel, Art und die Ausbildungsfähigkeit er Ausbildung festgehalten sind.

Sollte in dem Arbeitszeugnis die Angaben nicht korrekt oder unzutreffende Ausbildungstätigkeiten beschrieben sein so hat der Jugendliche das Recht dass die Unrichtigkeiten aus dem Arbeitszeugnis entfernt werden.

Neben dem Ausbildungszeugnis erhält ist das Zeugnis des Betriebes für die zukünftigen Bewerbungen wichtig, dass diese auch für die zukünftigen Arbeitsstelle als ein Indiz dient um den Jugendlichen einzustellen.