Die Zahl der armen EinwandererInnen  hat sich mehr als verdoppelt. Viele von ihnen, die Zahl nimmt täglich zu, können schon heute nicht mehr von ihrer Rente leben.

1,5 Millionen Menschen in Deutschland versorgen sich regelmäßig bei den Tafeln. Deswegen fordern Wohlfahrtsverbände höhere Leistungen für Arme. Doch Wirtschaftsexperten warnen, dass das dazu führen würde, dass noch mehr Menschen von staatlicher Hilfe abhängig werden würden.

In manchen Bundesländern dürfen EinwandererInnen, die keinen deutschen Pass haben, sich nicht bei der Tafel versorgen.  Auch wenn es, wie manche Tafeln ausführen, schwer sein soll mit den EinwandererInnen umzugehen bzw. klar zu kommen, man darf nicht vergessen, dass eine Ausgrenzen dieser Bürger zu Rassismus führt. Das ist eine Ausgrenzung von Minderheiten, die in Deutschland nie wieder vorkommen darf. Die Ausgrenzung von Minderheiten, Andersdenkenden und den arischen Normen nicht entsprechenden Menschen hat in der Nazizeit zu Vökermorden und Genozid geführt. Das darf nicht wieder passieren.

Dass es Menschen in Deutschland gibt, die von ihren geringen Einkommen, von ihren geringen Rentenbezügen oder von ihren geringen Sozialbezügen nicht mehr einen bestimmten Lebensstandard erreichen können, dass sie spätestens ab dem 20. eines jeden Monates sich kein Essen mehr kaufen können etc., das ist nicht neu. Mit Hartz-IV bleiben Menschen auf der Strecke, bleiben Kinder auf der Strecke. Sie können keine Teilhabe am Gesellschaftsleben mehr haben. Die Lösung dieser sozial-gesellschaftlichen Problematik liegt aber nicht darin, eine Versorgung der Betroffenen durch die Tafeln zu erreichen. Wenn die Regierung das so sieht, dann ist bereits eine massive sozial-politische Schieflage entstanden, die die Regierung schleunigst beheben muss. Es ist die Aufgabe eines Staates, einer Regierung, seinen Bürgern einen Lebensstandard zu gewähren, mit dem seine Bürger den Anschluss an die Gesellschaft nicht verlieren.

Von der Altersarmut sind auch eingewanderte SeniorenInnen besonders betroffen. Sie sind Ende der 1950 ´er Jahre, in den 1960 ´er und 1970 ´er Jahren nach Deutschland gekommen und haben auf dem Niedriglohnsektor als ArbeiterInnen – wobei ein Großteil der eingewanderten Frauen als Hausfrau und als Kindererzieherinnen zu Hause geblieben sind und daher keine Rentenanwartschaften erworben haben und daher keine eigenen Bezüge haben – gearbeitet und konnten in den Rentenversicherungen keine hohen Rentenanwartschaften bilden. Ihre Renten sind gering, häufig im Bereich der Sozialhilfegrenze. Daher sind einer aktuellen Untersuchung zufolge vier von 10 EinwandererInnen im Rentenalter von Armut bedroht bzw. sind in Armut und es gibt unter ihnen sechs mal so hohe Aufstocker wie unter der deutschen Bevölkerung.  Viele von Ihnen müssen die Grundsicherung im Alter beantragen, um ihren notwendigen Lebensbedarf abdecken zu können.  Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Dr. Eric Seils, Sozialexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Im Jahr 2011 bezogen 13,3 % aller Senioren in der Bundesrepublik eine monatliche Rente unter 848,00 Euro, so die aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus. Dieser Betrag entspricht nur 60 % des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens. Wer als Alleinstehender weniger hat, gilt nach gängiger Definition als armutsgefährdet. In der Gesamtbevölkerung traf das auf 15,1 % der Menschen zu.

Allerdings verdecken diese relativ niedrigen Durchschnittswerte bei den Älteren nach Seils´ Analyse, dass es schon heute Gruppen mit einem sehr hohen Risiko der Altersarmut gibt. Das ist der Fall für die EinwanderInnen, die oft wenig verdienten und stark von Arbeitslosigkeit betroffen waren. So waren im Jahr 2011 in Deutschland 41,5 % der EinwandererInnen über 65 Jahren von Altersarmut bedroht und 12,7 % waren altersarm und bezogen ergänzend Grundsicherung. Unter den Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit waren nur 2,1 % auf die Grundsicherung angewiesen. Man darf allerdings nicht vergessen, dass ein Großteil der SeniorenInnen, egal ob deutsche StaatbürgerInnen oder Eingewanderte, sich schämen und die ergänzende Grundsicherung nicht beantragen. Daher dürfte bei diesen Zahlen eine höhere Dunkelziffer vorhanden sein.

Bei der Altersarmut, wie oben schon kurz erwähnt, gibt es eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern. Die männlichen  Einwanderer erhielten im Jahr 2015 monatlich im Durchschnitt 811,00 Euro aus der Rentenkasse. Jeztige Neurentner bekommen nur noch 623,00 Euro. Diese Bezüge liegen unterhalb der Schwelle für die Grundsicherung, die bei ca. 698,00 Euro liegt.

Weitaus niedriger sind die Renten für Einwandererinnen, die wegen Kindererziehung, Haushaltsarbeit und Pflege von Angehörigen wenig oder keine Anwartschaften erwerben konnten. 

Nach einem Leben voller Arbeit droht den ehemaligen GastarbeiternInnen die Altersarmut, resümiert Seils.

Die Altersarmut wird künftig bei den heutigen SeniorenInnen nicht halt machen. Bei den SeniorenInnen war die Armut schon zwischen 2006 und 2011 deutlich stärker angestiegen als bei den Jüngeren, nämlich um 2,9 %. Denn, die durchschnittlichen Rentenansprüche der Neurentner sinken immer weiter unter das Niveau der Bestandsrentner, die schon länger im Ruhestand sind. D. h., die künftigen Rentner werden noch niedrigere Anwartschaften erwerben. Sozialforscher Seils befürchtet daher eine "Rückkehr der Altersarmut".

Die Politik ist gefragt, die Altersarmut sowohl aktuell als auch langfristig zu lösen. In der Koalitionsvereinbarung sind keine Lösungen zu dieser Frage erarbeitet worden.

Die Rentenanpassungen der Renten, die zum 01.Juli eines jeden Jahres, wenn sie nicht gerade ausgesetzt sind, kommt dieses Jahr um ca. 3,09 %. Diese Anpassung hat aber mit der Lösung der Altersarmutsproblematik nichts zu tun. Sie ist nur eine reguläre regelmäßige Anpassung an die Lohnentwicklung. Daher kann und darf der Staat diese Anpassung für sich nicht als Lösung der Altersarmutsproblematik verbuchen.

Die Gründe für die Altersarmut sind nicht nur der niedrige Lohn während des Berufslebens. Dazu führen häufig auch die Zeiten der Kindererziehung – in der Regel trifft das auf die Frauen zu – sondern auch Zeiten der Pflege von Angehörigen – in der Regel trifft auch das auf die Frauen zu, die ihre pflegebedürftigen oder pflegebedürftig gewordenen Eltern, Kinder, Ehemänner, Schwiegerelter, Geschwister pflegen und dafür ihr Berufsleben aufgeben oder reduzieren. Im Alter stehen sie dann vor großen

finanziellen Sorgen. Sie waren immer für alle da. Für sie ist aber wegen finanzieller Absicherung niemand da.

Es besteht für den Staat in Fragen der sozialrechtlichen Rentenproblematik nach wie vor ein dringender Handlungsbedarf. Die eingeführte sog. Mütter- oder Väterrente wegen Anerkennung von Kindererziehungszeiten und die Einzahlung von Anwartschaften in die Rentenkassen für pflegende Angehörige stellen nur winzige Tropfen auf dem heißen Stein dar.

Diese „Mini“-Lösungen sind sozialrechtlich kaum nachvollziehbar. Denn Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden pro Kind 2 Jahre Beitragszeit, für Kinder die nach 1992 geboren sind, 3 Jahre Beitragszeit anerkannt.

Für pflegende Angehörige gibt es die Anwartschaften nur dann, wenn sie selbst nicht einer Arbeit von mehr als 30 Stunden in der Woche nachgehen. Die Realität sieht immer ganz anders aus. Pflegende Angehörige, auch wenn sie in Vollzeit arbeiten,  pflegen ihre Angehörige mindestens genauso viel und umfangreich, wie diejenigen, die maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Diese Regelungen werden von den Bürgern als „ungerecht“ empfunden und daher an sie als gute

Lösung kaum zu vermitteln. Es besteht für sie weiterhin und schon wieder der Eindruck, dass immer an den Armen gespart wird, dass die Armen für die Fehler der Politik zahlen müssen. Wenn große Konzerne oder Banken wegen ihrer eigenen Fehler, sogar auch Straftaten begehen – siehe VW und Co. mit ihren Dieselaffären, die Banken, die mit Steuergeldern gerettet werden etc. – nicht zur Verantwortung gezogen werden, aber Bürger für jeden Cent Rechenschaft abgeben müssen bzw. für jeden Cent mehr, den sie verdienen, Steuern zahlen müssen, ihre Renten besteuern müssen, so ist das alles für den Bürger nicht mehr vermittelbar. Auf der einen Seite heißt es, die Bürger sollen auch selbst für eine Alterssicherheit Sorge tragen. Wenn sie das tun, so werden auch diese Vermögenswerte besteuert oder bei den Renten oder ergänzenden Sozialhilfen als zu berücksichtigendes Vemögen abgezogen. Auch werden diese Vermögenswerte bei der Berechnung von freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen voll mitabgezogen. Am Ende zahlt immer nur der Bürger, auch wenn er davon kaum oder gerade soeben seinen notwendigen Lebensbedarf abdecken kann.

Die Volksparteien, die für Sozialpolitik eintreten wollen oder sollten, haben sich von der Sozialpolitik sehr weit entfernt und haben mit zu der jetzigen Situation, dass der Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus aber auch die Armut in Deutschland zugenommen haben, beigetragen. Sie haben auch mit dazu beigetragen, dass die Parteien, die rechte Gesinnung in ihre Fahnen geschrieben haben, Zulauf finden.