Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass der Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug zu Deutschen nur eingeschränkt gilt. Die Bedingung des Nachweises in der bisherigen Form sei nicht rechtmäßig. Nachdem eine afghanische Staatsangehörige, deren Antrag auf Nachzug zu ihrem afghanischstämmigen deutschen Ehemann abgelehnt wurde, geklagt hatte, hat das Gericht nun entschieden, dass ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse nicht nötig sei, wenn dieser „im Einzelfall nicht möglich, nicht zumutbar oder nicht innerhalb eines Jahres erfolgreich“ gewesen sei. Die Afghanin hatte angegeben, Analphabetin zu sein.

Etwa die Hälfte der Zuwanderer bereits deutsche Staatsbürger

Sevim Dağdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärte, dass das „von der SPD 2007 mitgetragene diskriminierende politische Projekt von CDU/CSU, das Recht auf Familienzusammenleben von der sozialen Herkunft und dem Bildungsstand der Betroffenen abhängig zu machen, (…) mit der nun vorgeschriebenen Zumutbarkeitsprüfung beim Ehegattennachzug zu Deutschen im Kern gescheitert“ sei. Sinnlos sei die Bestimmung zudem, da etwa die Hälfte der Zuwanderer in Deutschland bereits deutsche Staatsbürger seien.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung, die das Gericht angeordnet habe, sei zwar für die Betroffenen eine Erleichterung, jedoch sei vielmehr eine komplette Abschaffung der Regelung der Sprachanforderung beim Ehegattennachzug notwendig. Denn dadurch sei „der Ungleichbehandlung beim Ehegattennachzug weiterhin Tür und Tor geöffnet“.