Deutsche Vermieter und Einwohnern achten offenbar darauf, dass keine Deutsch-Türken in ihre Umgebung ziehen. Deshalb haben es die Menschen bei der Wohnungssuche besonders schwer.


Der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Integrationsverein Planerladen e.V. hatte schon 2007 eine Studie dazu veröffentlicht. Die 
Studie wurde in Dortmund erhoben. Dort heißt es:

„Selbst wenn Migranten ein gutes Einkommen vorweisen können, gebildet sind und „westlich“ auftreten, finden sie nur sehr schwer Wohnungen gerade in den so genannten „besseren“ Stadtteilen, beispielsweise im Dortmunder Süden. So sind sie häufig gezwungen, sich auf die traditionellen Einwandererquartiere im Dortmunder Norden zu beschränken. Von einem offenen Wohnungsmarkt kann für sie also nicht die Rede sein.“

Es gibt eine Reihe von Wohnbaugesellschaften, die keinen Hehl aus diesem Missstand machen. In einem Fallbeispiel des AGG Ratgebers wird dies deutlich. So wollte in einem Fall ein deutsch-türkisches Ehepaar eine Wohnung bei einer Duisburger Wohnbaugesellschaft mieten. Doch das Gesuch wurde abgelehnt.

Begründung: Die deutschen Mieter im gesamten Wohnkomplex der Straße wünschen keine Türken als Nachbarn. Das Ehepaar beschwerte sich schriftlich. Die Antwort der Gesellschaft lautete:

„Unsere Absicht war es lediglich, Sie davor zu schützen, dass Sie von der übrigen Hausgemeinschaft und Nachbarn abgelehnt und diskriminiert werden.“

Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist auch der Bundesregierung bekannt. In ihrem 9. Lagebericht über „Ausländer“ in Deutschland schreibt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

„Eine aktuelle Untersuchung zur Diskriminierung von Personen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche macht deutlich, dass Migranten aufgrund ihrer ethnischen Herkunft weiterhin diskriminiert werden (…) Eine im Rahmen eines Forschungsprojekts durchgeführte Online-Umfrage mit Betroffenen kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass bei der Wohnungssuche Diskriminierungen häufig wegen der `dunklen Hautfarbe´, des `Migrationshintergrunds´, des `muslimischen´ Glaubens oder des `Kopftuchtragens´ erfolgen.“

Unter diesen Voraussetzungen sind Parallelgesellschaften vorprogrammiert.

Doch Betroffene haben die Möglichkeit Hilfe bei der Anti-Diskriminierungsstelleaufzusuchen. Es bieten sich auch im Internet Wegweiser zum Anti-Diskriminierungsgesetz. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich dem Thema der Diskriminierung jeglicher Art in Deutschland angenommen.

Auf der Internetseite wird aufgezeigt, wie Verbände den Betroffenen helfen können. Zudem lassen sich auf der Seite des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. bundesweite Anlaufstellen für Betroffene vorfinden.

Der Mediendienst Integration hat ebenfalls umfangreiche Informationen im Internet.